Im Rahmen des 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2020 (2. SVÄG 2020), BGBl I 2020/158, wurden die im niedergelassenen Bereich tätigen Ärzte, Gruppenpraxen bzw Primärversorgungseinheiten sowie die selbständigen Ambulatorien berechtigt, Impfungen gegen SARS-CoV-2 durchzuführen.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.