Die Möglichkeit der Wahrnehmung einer Sonderbetreuungszeit (Phase 4) hat mit 9. 7. 2021 geendet. Im Hinblick auf die weiterhin gegebene Pandemiesituation wurde am 22. 9. 2021 im Plenum des Nationalrats ein Bundesgesetz beschlossen, das eine Novelle zum AVRAG zur neuerlichen Inanspruchnahme einer Sonderbetreuungszeit zum Gegenstand hat (365/BNR 27.