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Familienzeitbonus: Vorübergehende Abmeldung vom Hauptwohnsitz ist für den gemeinsamen Haushalt unschädlich

SteuerrechtAufsatzKarin BlaslASoK 2020, 347 - 349 Heft 9 v. 1.9.2020

Wird eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft in der Absicht aufgenommen, dass diese auf Dauer geführt wird, so schadet eine vorübergehende Abmeldung vom Hauptwohnsitz grundsätzlich nicht. Auf die tatsächliche Dauer einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft kommt es im Anwendungsbereich des § 2 Abs 3 FamZeitbG nach der OGH-Entscheidung vom 19. 11. 2019, 10 ObS 50/19d, nur insofern an, als bei Begründung der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft die Absicht bestand, diese auf Dauer zu führen.

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