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Widerspruch des Betriebsrates und Kündigungsanfechtung

SteuerrechtAufsatzThomas RauchASoK 2020, 342 - 346 Heft 9 v. 1.9.2020

Widerspricht der Betriebsrat der beabsichtigten Kündigung, so kann der Betriebsrat die Kündigung nach § 105 ArbVG nur anfechten, wenn der gekündigte Arbeitnehmer ein eindeutiges Verlangen beim Betriebsrat vorbringt (OGH 24. 1. 2020, 8 ObA 48/19w).

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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