Digitalisierung ist in der Arbeitswelt längst kein Fremdwort mehr. Bereits seit einigen Jahren wird das österreichische Arbeitsrecht auf unterschiedlichste Weise vom digitalen Fortschritt auf die Probe gestellt. Wenig überraschend, dass daher auch die Betriebsratsarbeit im Jahr 2020 nicht mehr derart abläuft, wie es der historische Gesetzgeber bei der Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlagen vorsah. Hinzu kommt nun die COVID-19-Pandemie, welche der Etablierung einer digitalisierten Arbeitswelt einen enormen Aufschwung verpasste.