Wenn ein Ereignis der neutralen Sphäre zuzuordnen ist, ist von einer Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers abzusehen, wenn nicht (wie in der Coronakrise) eine gesetzliche Spezialregelung geschaffen wird.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.