(ASoK) – Der VfGH hat zwei Bestimmungen des neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes (SH-GG) sowie eine Bestimmung des Sozialhilfe-Statistikgesetzes, beide kundgemacht in BGBl I 2019/41, als verfassungswidrig aufgehoben. Konkret sind die Regelungen betreffend die Höchstsätze für Kinder sowie die Verknüpfung der Sozialhilfe mit Sprachkenntnissen verfassungswidrig. Das Grundsatzgesetz des Bundes verstößt aber nicht gegen die bundesstaatliche Kompetenzverteilung (VfGH 12. 12. 2019, G 164/2019 ua).