Mit der Europäischen Arbeitsbehörde (European Labour Authority – ELA) wurde ein weiterer Schritt gesetzt, um die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) zu festigen und umzusetzen. Der Zweck der ELA soll in diesem Beitrag skizziert werden.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.