Im Jahr 2020 dürfen Ausländer, die über eine der folgenden Ausbildungen verfügen, als besonders Hochqualifizierte gemäß § 12 AuslBG nach Maßgabe der Anlage A mit einer erforderlichen Mindestpunkteanzahl von 65 zugelassen werden: 1.) Diplomingenieure für Maschinenbau; 2.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.