vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zulassung von besonders hochqualifizierten Ausländern für das Jahr 2020

SteuerrechtAufsatzASoK 2020, 28 Heft 1 v. 1.1.2020

Im Jahr 2020 dürfen Ausländer, die über eine der folgenden Ausbildungen verfügen, als besonders Hochqualifizierte gemäß § 12 AuslBG nach Maßgabe der Anlage A mit einer erforderlichen Mindestpunkteanzahl von 65 zugelassen werden: 1.) Diplomingenieure für Maschinenbau; 2.

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!