Mit 1. 1. 2019 ist die LAG-Novelle BGBl I 2019/16 in Kraft getreten. Durch diese Novelle, die durch die Ausführungsgesetze der Länder (Landarbeitsordnungen) umzusetzen ist, wird das Arbeitszeitrecht für alle vertragsmäßig in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Angestellten modernisiert. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen Neuerungen durch die besagte LAG-Novelle vor.