Es ist allseits bekannt, dass die Qualifikation der Umkleidezeit als entgeltpflichtige Arbeitszeit regelmäßig Gegenstand von gerichtlichen Prozessen ist. Der OGH beschäftigte sich in seiner Entscheidung vom 25. 5. 2020, 9 ObA 13/20g, richtungsweisend mit der Frage, ob eine (besonders) auffällige Arbeitskleidung dazu führen kann, dass die Umkleidezeit als Arbeitszeit gilt.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.