Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob Amtshaftungsansprüche daraus abgeleitet werden können, dass ein Justizwacheorgan gegenüber seinem Vorgesetzten in einer Dienstbesprechung wissentlich wahrheitswidrig angab, ein Kollege habe bei einem Einsatz in einem Haftraum einen Häftling geschlagen.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.