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Kündigung nach Ablehnung einer Vertragsänderung - keine unzulässige Motivkündigung, sondern Sozialwidrigkeit

ArbeitsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin ASG Wien (Bearbeitung)ASoK 2012, 276 Heft 7 v. 1.7.2012

§ 105 ArbVG

Der OGH geht mit seiner Entscheidung der Frage nach, ob eine Kündigung nach einer Vertragsänderung auch als Motivkündigung oder vielmehr als sachlich gerechtfertigt zu werten ist.

OGH 9 ObA 64/11v

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