§ 255 ASVG
Im Verfahren um die Weitergewährung einer befristet zuerkannten Invaliditätspension war der maßgebliche Stichtag fraglich. Mit anderen Worten war zu beurteilen, ob es sich insgesamt um einen einheitlichen Versicherungsfall handelt.
§ 255 ASVG
Im Verfahren um die Weitergewährung einer befristet zuerkannten Invaliditätspension war der maßgebliche Stichtag fraglich. Mit anderen Worten war zu beurteilen, ob es sich insgesamt um einen einheitlichen Versicherungsfall handelt.