§ 27 Z 6 AngG
In einer Krankenanstalt hatte ein Oberarzt seinen vorgesetzten Primar aufgrund eines Gerüchts schlecht geredet. Diesen Vorwurf nahm er später auch nicht zurück. Der OGH hatte zu prüfen, ob die gegen ihn ausgesprochene Entlassung aufgrund der Ehrverletzung gerechtfertigt war.