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Verhältnis des Ausbildungskostenersatzes gem. § 2d AVRAG zu bestehenden kollektivvertraglichen Normen

ArbeitsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG Gleisdorf, Lehrbeauftragte an der WU WienASoK 2011, 444 Heft 11 v. 1.11.2011

§ 19 Abs 1 Z 18 AVRAG; § 2d AVRAG; § 3 Abs 1 ArbVG

Mit seiner Entscheidung hatte sich der Gerichtshof zu dem Verhältnis zwingender Normen des Arbeitsrechts zu solchen des Kollektivvertragsrechts in Bezug auf den Ausbildungskostenrückersatz zu äußern.

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