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Arbeitnehmer als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Beauftragte

VerwaltungsverfahrenAufsatzao Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter Reissner, Graz; Univ.-Ass. Mag. Michael Haider, GrazASoK 2011, 366 - 376 Heft 10 v. 1.10.2011

Zusammenfassung: Die Verfasser erheben den Arbeitnehmer als verwaltungsstrafrechtlich Beauftragten zum zentralen Element ihrer Arbeit indem sie auf das Begriffsbild des "räumlich und sachlich abgegrenzten Bereiches" und andere Voraussetzungen näher eingehen.

Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 VStG; § 23 Abs 2 ArblG

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