§ 1151 ABGB
Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung hatte sich der OGH differenzierend mit den Begriffsbildern des freien Dienstvertrags sowie des Arbeitsvertrags zu befassen. Steht die Vereinbarung einer generellen Vertretungsbefugnis der Annahme der persönlichen Abhängigkeit entgegen?