§ 16 Abs 2 AngG
Mit seiner Entscheidung geht der OGH in vorliegender Sache der Frage nach, wie unter Zugrundelegung des Kollektivvertrags für Handelsangestellte das "Weihnachtsgeld" zu bemessen ist, wenn zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung gewechselt wird.