§ 32 Abs 1 VBG; § 34 Abs 1 VBG
In diesem Fall hatte der OGH den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit nach § 133 Abs 2 Z 2 Tatbestand 2 Stmk. L-DBR und das Vorliegen einer erheblichen Ehrverletzung des Entlassenen gegenüber einem Kollegen zu prüfen.