§ 237 ZPO
Hier klärte der OGH die Frage, unter welchen Bedingungen eine zurückgezogene Klage neuerlich eingebracht werden kann. Fraglich war, ob die ursprüngliche Klage gegen ein nicht passivlegitimiertes, teilrechtsfähiges Landeskrankenhaus ein Hindernis für die Einbringung einer neuerlichen Klage gegen das im Vorprozess überhaupt noch nicht vertretene Land ist.