§ 1 lit a KBGG-Härtefälle-Verordnung; §§ 7 f AZG; § 19d Abs 23 AZG
In der vorliegenden Rechtssache war ua zu klären, inwieweit das Kriterium der Unvorhersehbarkeit der Überschreitung der Zuverdienstgrenze gem § 1 lit. a KBGG-Härtefälle-Verordnung erfüllt wurde.