vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Anwendung des § 101 ArbVG auf die "Ruhestandsversetzung"

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG GleisdorfASoK 2010, 231 Heft 6 v. 1.6.2010

§ 101 ArbVG

In gegenständlicher Entscheidung befand der OGH, ob bei einer Ruhestandsversetzung gem. dem Bundesbahn-Pensionsgesetz (vormals Bundesbahn-Dienstordnung) die Mitwirkung des Betriebsrates erforderlich ist.

OGH 26.1.2010, 9 ObA 144/09f

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!