Die Entlassung eines Behinderten wegen Verschweigung der Behinderteneigenschaft - Entlassungsgründe sind in § 82 GewO 1859 taxativ geregelt
ArbeitsrechtJudikaturDDr. Hans Trattner, ehem. Referent in der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer WienASoK 2009, 211 - 213 Heft 6 v. 1.6.2009