Zusammenfassung: Zankel geht in seinem Beitrag der Frage nach, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ein Abfertigungsentfall nach § 23 Abs 2 AngG eintreten kann. Ausgehend von einem konrekten Anlaßfall geht er auf die einzelnen Bedingungen für die Anwendbarkeit dieser Norm ein und stellt Probleme aus der Praxis hierbei vor. Abschließend prüft er noch das Verhältnis der Regelungen des IESGs zu § 23 Abs 2 AngG.