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Austritt wegen Vorenthaltens der Gefahrenzulage

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, WU WienASoK 2009, 155 - 156 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 82a lit d GewO

Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob ein im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe tätiger Arbeiter aufgrund der ihm durch seinen Arbeitgeber vorenthaltenen Gefahrenzulage zu einem vorzeitigen Austritt aus seinem Arbeitsverhältnis berechtigt ist.

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