§ 96a Abs 1 Z 2 ArbVG
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen iZm einem Personalbeurteilungssystem iR einer unternehmensinternen Ausschreibung zu befassen. Zu klären war dabei, inwieweit eine Zustimmungspflicht des Betriebsrates gem § 96a Abs 1 Z 2 ArbVG bei Eignungstestverfahren (Potentialanalyseverfahren) erforderlich ist.