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Rückumwandlung von Zeitausgleich in Entgelt und Verfall

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, WU WienASoK 2009, 156 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 19f Abs 2 AZG

Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob für den Fall, dass ein Zeitausgleich während eines aufrechten Dienstverhältnisses nach § 19f Abs 2 AZG in einen Entgeltanspruch umgewandelt wird, die kollektivvertraglichen Verfallsregelungen, die für Geldansprüche aus Überstundenleistungen gelten, Anwendung finden.

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