§ 237 Abs 3 ZPO; § 529 ZPO
Der OGH befaßte sich mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Klagsrücknahme. Weiters ging er der Frage nach, ob hierfür ein konstitutiver Beschlusses des Gerichts hinsichtlich der Wirkung des § 237 Abs 3 ZPO notwendig ist.
OGH 20.8.2008, 9 ObA 23/08k