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Gewöhnlicher Arbeitsort iSd EuGVVO

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, WU WienASoK 2009, 75 - 76 Heft 2 v. 1.2.2009

§ 519 Abs 1 Z 1 ZPO; Art 19 Nr 2 lit a EuGVVO

Der OGH setzte sich mit der Anwendbarkeit der Anfechtungsbestimmungen des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO im Rekursverfahren auseinander. Weiters ging er der Frage nach, wie ein "gewöhnlicher Arbeitsort" iSd EuGVVO auszulegen ist und welche Umstände für die Bestimmung hierbei zu beachten sind.

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