§ 3a IESG; § 19f Abs 2 AZG
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage der Sicherung von Überstundenvergütungen im IESG zu befassen. Fraglich war die Sicherung ua aufgrund der unterlassenen Austrittsobliegenheit des Arbeitnehmers nach § 19f Abs 2 AZG.