§ 120 Abs 1 ArbVG; § 12 MSchG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin, die erst 5 Wochen nach Zustimmung des Gerichtes erfolgte, dem Unverzüglichkeitsgrundsatz genügen konnte.
§ 120 Abs 1 ArbVG; § 12 MSchG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob eine Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin, die erst 5 Wochen nach Zustimmung des Gerichtes erfolgte, dem Unverzüglichkeitsgrundsatz genügen konnte.