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Aus der aktuellen Rechtsprechung - Kollektivvertragliche Übergangsversorgung unter Anrechnung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung

ArbeitsrechtDr. Edith Marhold-Weinmeier (Bearb.)ASoK 2008, 39 - 40 Heft 1 v. 1.1.2008

§ 1 BPG; § 18 BPG; § 2 ArbVG

Kollektivvertragliche Übergangsleistungen sind nicht als betriebliche Pensionsleistungen zu qualifizieren. Die Anrechnung von Drittleistungen, wie zB der Arbeitslosenunterstützung ist zulässig.

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