§ 8 Abs 2 BEinstG; § 14 Abs 2 BEinstG
Der Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte wird mit dem Zeitpunkt des Zugangs des diesbezüglichen Feststellungsbescheids begründet.
OGH 8.8.2007, 9 ObA 61/06w
§ 8 Abs 2 BEinstG; § 14 Abs 2 BEinstG
Der Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte wird mit dem Zeitpunkt des Zugangs des diesbezüglichen Feststellungsbescheids begründet.
OGH 8.8.2007, 9 ObA 61/06w