§ 502 Abs 1 ZPO; § 508a Abs 1 ZPO; § 510 Abs 3 ZPO
Der OGH hatte sich in dieser Entscheidung mit Fragen im Hinblick auf die Zurückweisung einer ordentlichen Revision aufgrund der nicht gegebenen (Zulässigkeits-)Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zu befassen.
OGH 27.5.2008, 8 ObA 33/07x