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Rückzahlung des "Differenzruhensbetrages" nach § 13 BPGG

Aus der akuellen RechtsprechungSozialrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, WU WienASoK 2008, 487 - 488 Heft 12 v. 1.12.2008

§ 13 BPGG; § 38 NÖ Sozialhilfegesetz

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