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Übertragung von einer auf Betriebsvereinbarung beruhenden noch nicht angefallenen Betriebspension auf eine Pensionskasse bedarf nicht der Zustimmung der einzelnen Berechtigten

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 360 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 48 PKG

Die Auslagerung der auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung bestehenden Anwartschaftszeiten für eine Betriebspension auf eine Pensionskasse erfordert nicht die Einwilligung der einzelnen Arbeitnehmer.

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