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Diskriminierung bei der Beförderung - Befugnisse der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 359 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 12 Abs 5 GBK; § 12 Abs 5 GAW-G

Ein Gleichbehandlungsanwalt ist auch bei negativen Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission zur Geltendmachung einer Feststellungsklage legitimiert.

OGH 9.5.2007, 9 ObA 44/06w

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