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Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für die Dienstnehmer der Privatkrankenanstalten Österreichs

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 360 - 361 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 4 Abs 2 ArbVG

Nachträgliche Abänderungen des satzungsmäßigen Funktionsbereichs einer Körperschaft haben nur unter der Voraussetzung des Vorliegens eines entsprechenden Bescheides Einfluss auf die Reichweite der Kollektivvertragsfähigkeit.

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