§ 27 Z 6 AngG
Eine tätliche Ehrverletzung kann auch nicht durch einen allgemein groben Umgangston gerechtfertigt werden. Eine Ermahnung ist nicht erforderlich.
OGH 11.05.2006, 8 ObA 21/06f
§ 27 Z 6 AngG
Eine tätliche Ehrverletzung kann auch nicht durch einen allgemein groben Umgangston gerechtfertigt werden. Eine Ermahnung ist nicht erforderlich.
OGH 11.05.2006, 8 ObA 21/06f