§ 14 BEinstG
Der Kündigungsschutz eines Behinderten setzt die behördliche Feststellung der Behinderung voraus.
OGH 11.08.2006, 9 ObA 8/06x
§ 14 BEinstG
Der Kündigungsschutz eines Behinderten setzt die behördliche Feststellung der Behinderung voraus.
OGH 11.08.2006, 9 ObA 8/06x