§ 12 Abs 5 KollV Industrie; § 25 KO; § 16 AngG
Die Verpflichtung zur anteilsmäßigen Rückerstattung von Sonderzahlungen zB für Fälle des vorzeitigen Austritts des Arbeitnehmers kann zulässigerweise in einem Kollektivvertrag festgelegt werden.
OGH 18.12.2002, 9 ObA 104/02p