§ 334 Abs 3 ASVG
Sofern der Dienstgeber trotz vorheriger Warnung die Veranlassung von Absicherungsmaßnahmen unterlässt, trifft ihn ein grob fahrlässiges Verschulden an einem daraus resultierenden Arbeitsunfall.
OGH 22.05.2003, 8 ObA 26/03m
§ 334 Abs 3 ASVG
Sofern der Dienstgeber trotz vorheriger Warnung die Veranlassung von Absicherungsmaßnahmen unterlässt, trifft ihn ein grob fahrlässiges Verschulden an einem daraus resultierenden Arbeitsunfall.
OGH 22.05.2003, 8 ObA 26/03m