Zusammenfassung: Die Autorin geht auf die Frage ein, ob überlassene Arbeitskräfte während eines Arbeitskampfes wie z.B. Streik aus dem Beschäftigungsbetrieb abgezogen werden müssen. Weiters geht sie auf die Anwendung des Einsatzverbots nach § 9 AÜG ein.
Rechtsgrundlagen: § 9 AÜG; § 3 Z 10 AMFG; § 13 AlVG; § 10 AuslBG