Zusammenfassung: Der Autor geht auf das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz ein und hält fest, daß die Erbringung von Bauleistungen in Deutschland durch die Mindestlohnsplittung weiter erschwert wurde. Er zeigt auf, daß die Zuordnung nach Lohngruppen seit 1.9.2003 relevant sind.
Rechtsgrundlagen: RL 96/71/EG