Zusammenfassung: Die Autorin weist auf Rechtsänderungen im Fremdenrecht hin, die neu zuwandernde Ausländer zum Abschluss einer Intergrationsvereinbarung verpflichtet. aufbauend auf einer Beschreibung des verpflichtetn Peronenkreises nimmt die Verfasserin zum Inhalt und der maßgeblichen Erfüllungsfrist der Integrationsvereinbarung Stellung und erläutert, dass die Erfüllung der Integrationsvereinbarung entwede durch einen Deutschkurs oder einen Sprachtest nachgewiesen werden kann. In diesem Zusammenhang erörtert sie auch, unter welchen Voraussetzungen der Ausländer einen Kostenersatzanspruch gegenüer dem Bund oder dem Arbeitgeber geltend machen kann und beschreibt die Rechtsfolgen der Nichterfüllung der Integrationsvereinbarung.