Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass die sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbeindungen für das Lehrpersonal an Erwachsenenbildungseinrichtungen durch einen Erlass des BMSG geändert wurden und beschreibt die Rechtslage für den Fall einer nebenberuflichen Lehrtätigkeit. Weiters nimmt er zum Ausmaß und den Voraussetzungen des Aufwandsentschädigungsanspruchs des Lehrpersonals Stellung.