§ 6 Abs. 1; § 12 Abs. 1; § 13 BAG; § 28 Abs. 1 und 2 BAG
Der OGH hielt fest, daß die Dauer der Lehrzeit zwingend festgelegt ist und - soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist - nicht über Parteienvereinbarung geändert werden kann. Er ging weiters auf die Begründung des Lehrverhältnisses durch den Lehrvertrag ein.