§ 863 ABGB
Der OGH qualifizierte die Praxis der Gewährung von außerordentlichen Vorrückungen bei der Pensionierung als betriebliche Übung.
OGH 23.01.2003, 8 ObA 170/02m
§ 863 ABGB
Der OGH qualifizierte die Praxis der Gewährung von außerordentlichen Vorrückungen bei der Pensionierung als betriebliche Übung.
OGH 23.01.2003, 8 ObA 170/02m