Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Verpflichtung des Arbeitgebers zum Nachweis der Betriebsbedingtheit einer Kündigung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
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Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Verpflichtung des Arbeitgebers zum Nachweis der Betriebsbedingtheit einer Kündigung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
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